Freie Waldorfschulen in Baden-Württemberg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg e.V. (LAG Waldorf BW) vertritt gemeinsame Interessen der Mitgliedsschulen gegenüber der Landespolitik, den Ministerien und den Behörden. Dabei arbeitet Sie eng mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Baden-Württemberg (AGFS) zusammen.
Sie ist Beratungsstelle und schulübergreifende Ansprechpartnerin der Mitgliedschulen sowie Auskunftsorgan aller an der Waldorfpädagogik Interessierten im Land.
Die LAG Waldorf BW bemüht sich darum, zentrale pädagogische Gesichtspunkte in die öffentliche Debatte um die Zukunft des Bildungswesens in Baden-Württemberg einzubringen.
Organisatorisch arbeiten die Waldorfschulen in BW selbstverantwortlich. Die Freien Waldorfschulen werden von LehrerInnen und Eltern gemeinsam getragen, oftmals in Form eines gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen Genossenschaft. Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen schaffen in regelmäßigem Austausch miteinander das jeweils eigene Schulprofil ihrer Schule. Trotz ihrer ausgeprägten Individualitäten, die jeder Waldorfschule ein ganz eigenes Gesicht geben, verbindet alle Waldorfschulen, dass sie auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners arbeiten und diese sowohl vor Ort als auch im regen Austausch miteinander weiterentwickeln.
Mitgliedsschulen in der LAG:
54 Freie Waldorfschulen
5 sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
2 Ausbildungsstätten, (Freie Hochschule Stuttgart, Institut für Waldorfpädagogik, Inklusion und Interkulturalität, Mannheim)
Freie Waldorfschulen sind als Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt. In Baden-Württemberg haben die Freien Waldorfschulen den Status einer „staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschule“. Sie stehen jedem Kind offen, dessen Eltern bereit sind, die pädagogischen Zielsetzungen der Schulen zu unterstützen.
Organe und Gremien
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg ist ein Zusammenschluss eigenständiger Schulen, sie wurde 1994 gegründet und hat die Rechtsform eines gemeinnützig eingetragenen Vereines. Die LAG Waldorf BW ist wie ihre Mitgliedseinrichtungen Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen und/oder im Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit.
Um ihre gemeinsamen Ziele und Aufgaben umzusetzen, gibt es verschiedene Organe und Gremien:
Die Regionalkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussorgan. Regelmäßig treffen sich hier Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedseinrichtungen und Vertretungen der Organe.
Der Vorstand (Sprecherkreis) hat bis zu acht Mitglieder, seine Amtszeit beträgt drei Jahre und wird von der Regionalkonferenz gewählt.
Die Landesgeschäftsführerkonferenz, hat die Aufgabe den Vorstand und die Regionalkonferenz in wirtschaftlichen Fragen zu beraten. Mitglieder sind die Geschäftsführenden der Mitgliedseinrichtungen. Sie ist mit zwei Geschäftsführenden im Sprecherkreis vertreten.
Gründungsberatende, beraten und begleiten Schulinitiativen.
Der Landeselternrat berät die Gremien aus Sicht der Eltern und ist mit zwei Eltern im Sprecherkreis vertreten.