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Unsere nächsten Termine...

Hier bekommen Sie eine Übersicht über die geplanten Termine von Veranstaltungen oder Tagungen des Landeselternrates. Für Fragen oder Hinweise können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden.

Tagungstermine in der nächsten Zeit

Allgemeine Informationen zur Teilnahme

Zu den Tagungen des Landeselternrates der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg sind alle Delegierten der Württemberger Waldorfschulen eingeladen.

Gäste sind jederzeit herzlich willkommen und können sich als Gast ohne Delegierten Status eintragen.

Wenn Sie in Zukunft rechtzeitig an bevorstehende LER-Tagungen erinnert werden wollen, empfehlen wir Ihnen den LER-Newsletter zu abonnieren. Dies ist unverbindlich und Sie können sich jederzeit vom Bezug des LER-Newsletters wieder abmelden.

Wir freuen uns Sie bei unserer nächsten LER-Tagung zu begrüßen.

Die Teilnahme ist für alle Delegierten und Gäste kostenlos. Für die Tagesverpflegung wird ein Unkostenbeitrag vor Ort, während der Tagung eingesammelt, die Teilnahme an der Verpflegung ist nicht verpflichtend. Während der Anmeldung wird, abgefragt, ob eine Tagungs-Verpflegung an der gastgebenden Schule erwünscht ist. Diese Daten werden der gastgebenden Schule zur Küchen-Planung übermittelt.

  • Angesichts dessen ist eine rechtzeitige Anmeldung wichtig.

Kostenerstattung
Eine Kostenerstattung für die Fahrtkosten an den LER-Tagungsort übernimmt in der Regel die Schule, die Delegierte in den Landeselternrat entsendet. Bitte unbedingt vor der Tagung in Ihrem Schulbüro nachfragen. Eine Bestätigung der Tagungsteilnahme erhalten Sie als PDF-Datei, die Sie zur Unterschrift durch ein Mitglied des LER-Sprecherkreises während der Tagung ausgedruckt vorlegen können.

Gesetzliche Vorgaben
Sollten gesetzliche Vorgaben für öffentliche Veranstaltungen bestehen, müssen diese von der gastgebenden Schule umgesetzt werden. Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

Absage von Veranstaltungen
Der LER als Veranstalter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Tagungen abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.

Wie wird die elektronische Anmeldung durchgeführt?

Mit der Anmeldung werden die LER Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldung zur Veranstaltungen ist in jedem Fall schriftlich über die Anmeldefunktion auf der Internetseite des LER Baden-Württemberg mit den entsprechenden Pflichtangaben vorzunehmen.

Der Landeselternrat bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder eine Tagung fällt aus, so teilt der Sprecherkreis des Landeselterrates dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

Datenschutz und -speicherung
Im Rahmen der Anmeldung für die Veranstaltung müssen einige über die allgemeinen Datenschutzinformationen des LER hinausgehende Pflichtangaben getätigt werden. Dazu gehören

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Schulort

Etwaige weitere Pflichtangaben sind als solche gekennzeichnet (z.B. mittels *). Zudem können freiwillig weitere Angaben getätigt werden. Die Angabe der freiwilligen Daten ermöglichen uns, die Veranstaltung mit der gastgebenden Schule planen und durchführen zu können. Insbesondere die Telefonnummer dient dazu, Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt anzusprechen, wenn die Notwendigkeit besteht.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Erfüllung der Teilnahme und erforderlich.

Der/die Teilnehmer/in erklären sich damit einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname, Status und Schulort an die Referenten und gastgebende Schule der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen. Dies geschieht im rechtlichen Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).